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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Tiergarten Tautendorf e.V.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mündlich und schriftliche Vertragsverhältnisse, die die Leistung von Tiergarten Tautendorf e.V. betreffen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen, soweit sich aus einem individuell abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.

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§ 1. Vertragsabschluss
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Die Angebote des Tiergarten Tautendorf e.V. sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ein Vertragsabschluss erfolgt immer schriftlich! Ganz gleich ob  eine Zimmerreservierung, ein Essen oder Feierlichkeit. Eine rechtswirksame Vertragsannahme mit einhergehenden Bewirtungsvertrag  kommt erst zu Stande, wenn dieser schriftlich von uns per Mail oder per Post dem Kunden gegenüber bestätigt worden ist! 

Bei Absprachen per Telefon, neuer Medien oder mündlich kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande! Diese können lediglich der Vorbereitung für einen Vertrag dienen. Es wird darum gebeten, dass bei längeren Zeiträumen zwischen Schließung eines Vertrags und der Feierlichkeit die Kunden sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung/Essen uns kontaktieren, um letzte Details, zu erwartende Personenzahl u.s.w. zu besprechen. In besonderen Fällen wie Krankheit o.ä. bitten wir bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung die Personenzahl b.z.w. den Leistungsumfang zu besprechen. Eine spätere Korrektur des Vertrages ist nicht mehr möglich und es wird der vereinbarte Vertrag gültig! 

Alle angebotenen Leistung auf dieser Seite oder dem Vereinsgelände erfolgen auf Rechnung des Tiergarten Tautendorf e.V. und werden zu 100% zur Versorgung der Tiere, Pflege der Anlage, und Ausführung unserer sozialen Projekte benötigt. Wir arbeiten gemeinnützig und nicht Gewinnorientiert!

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§ 2. Lieferungen
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Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Bier-& Tiergarten Tautendorf die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Bier-& Tiergarten Tautendorf auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Bier-& Tiergarten Tautendorf, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Kunden entstehen. Falls die Verschiebung eine Veranstaltung zeitlich überschreiten würde, muss der Kunde selbst, nach Absprache mit dem Tiergarten Tautendorf, Ersatz für die Auftragserteilung in vollem Umfang besorgen.

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§ 3. Gegenstände der Vermietung, Mietzeit, Rückgabe
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Die Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung angegebene Möbel, Geschirr, Gläser und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur spartenrelevanten und fachgerechten Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Vom Tiergarten Tautendorf geleistete Arbeiten, für Aufbau, Dekoration, Einrichtung, Grundreinigung und Abbau, sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand, pro Mitarbeiter und Stunde gesondert in Rechnung gestellt. Die von Tiergarten Tautendorf gelieferten Speisen werden auf und in Leihgeschirr und Leihgeräten angerichtet. Sämtliche ausgeliehenen Gegenstände sind zurückzugeben. Die Reinigung wird von Tiergarten Tautendorf übernommen und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt! Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Ab April 2020 werden Saalvermietungen ausschließlich schriftlich vorgenommen. Dabei erheben wir auf einem Vordruck Angaben wie Vor und Nachname. Adresse, Telefonnummer. Des weiteren werden sämtliche Vertragsdaten aufgeführt. Änderungen sind bis max. 48h vor  Beginn der Veranstaltung möglich und bedürfen der Schriftform. Wir erheben eine Buchungspauschale in Höhe von 25%, welche mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird.

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§ 4. Hausrecht
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Das Hausrecht bleibt immer bei dem Tiergarten Tautendorf e.V. b.z.w. bei dem Hauseigentümer in allen seinen Räumlichkeiten bzw. bei Veranstaltungen mit gesonderten Vertragsklauseln!

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§ 5. Reservierungen und Stornierung
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1. Bei Reservierungen in den Räumlichkeiten des Tiergarten Tautendorf e.V. ist eine genaue erwartete Personenanzahl anzugeben bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, da der Einkauf und die Vorbereitung der Speisen abgesichert sein müssen! Bei Verminderung der Personen-anzahl zum Essen bis 3 Personen sind 24 Stunden vorher ausreichend! Änderungen in der Personenanzahl sind spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei späteren Änderungen ist der Tiergarten Tautendorf berechtigt, einen angemessenen Teilbetrag als Schadensersatz zu verlangen.

2. Bei Stornierung von Reservierungen mit mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Reservierungen unter 15 Personen bis 3 Tage vor vereinbartem Datum. Ausnahmefälle sind individuell geregelte Verträge, die z.B. Sonderwünsche der Speisen, Saalbewirtung, Eventausführungen, etc. beinhalten, hier ist die vereinbarte Frist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen, wird ein angemessener Betrag, gerechnet an gemeldeter Personenzahl und Speisewünschen, dem Vertragspartner von dem Bier-& Tiergarten Tautendorf in Rechnung gestellt.

3. Kann die vertragsgegenständliche Veranstaltung oder Reservierung aufgrund höherer Gewalt, also eines nicht mit einem der Vertragsparteien stehenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Todesfall, schwere Krankheit mit Attest, etc.) nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und etwaigen Auslagen selbst. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.

4. Bei Veranstaltungen außerhalb der von Tiergarten Tautendorf eigenen Räumlichkeiten gelten die gesondert vereinbarten Verträge!

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§ 6. Werbung, fotografieren und filmen
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Werbung, fotografieren und filmen in den Räumlichkeiten oder Außengelände ist vorher durch den Tiergarten Tautendorf e.V. zu genehmigen. Unerlaubte Foto / Video Veröffentlichungen im Internet oder anderen Medien werden strafrechtlich verfolgt!

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§ 7. Schadensersatzanspruch
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Bei Beschädigung, Entwendung, Beschmutzung, etc. von Sachgegenständen oder der Räumlichkeiten des Tiergarten Tautendorf e.V.  besteht Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung. Diese kann sowohl der Tiergarten Tautendorf e.V. oder der Hauseigentümer geltend machen.

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§ 8. Zahlungsbedingungen
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Bei Reservierungen, Partyservicelieferungen, Veranstaltungen, etc. mit Leistungen des Tiergarten Tautendorf kann der Rechnungsbetrag bar vollständig gezahlt oder nach angemessener Anzahlung überwiesen werden. Bei Überweisung der Rechnung gewährt der Tiergarten Tautendorf e.V.  2% Skonto, wenn der Betrag innerhalb von 8 Kalendertagen auf dem Konto des Bier-& Tiergarten Tautendorf gut geschrieben ist. Bei Bezahlung nach 8 Tagen ist der Betrag netto fällig. Bei Bankeinzugsermächtigung gewährt der Tiergarten Tautendorf  e.V. 3% Skonto. Wenn der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen nicht überwiesen oder eingegangen ist, hat der Gläubiger das Recht, Mahngebühren in Höhe von 5,-- € je Mahnung in Rechnung zu stellen.

Sollten weitere rechtliche Fristen verstreichen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch den Schuldner zu tragen. Des weiteren werden Verzugszinsen in Höhe von 13% berechnet.

 

§ 8.1. Zechprellerei

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Wer sich als Gast in ein Gastronomiebetrieb begibt, der schließt zumindest durch konkludentes Handeln einen sog. Bewirtungsvertrag mit dem Wirt ab. Die Zahlung von Speis und Trank ist dabei die Hauptflicht des Gastes. Erbringt der Gast jedoch nicht seine Leistung, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese hat in aller Regel neben dem noch bestehenden Erfüllungsanspruch auch einen Schadensersatzanspruch des Wirtes aus § 280 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] zur Folge. Insoweit steht dem Wirt auch solange ein sog. Gastwirtpfandrecht nach § 704 BGB an den von dem Gast eingebrachten Sachen zu, bis der Gast den Gastronomiebetrieb verlassen hat. Hilfsweise hat der Wirt die Möglichkeit den Gast auf Zahlung zu verklagen und damit den Gast gerichtlich auf Zahlung der Rechnung zu zwingen.

Handelt es sich um einen Übernachtungsgast in einem Hotel, ist der Wirt zudem berechtigt, ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes geltend zu machen. Wirten in reinen Speiselokalen steht dieses Recht allerdings nicht zu.

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Welche Rechte hat der Gastwirt?

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Bemerkt ein Wirt, dass ein Gast das Lokal ohne zu bezahlen verlässt, kann er die Polizei rufen oder den Gast festhalten – auch gegen dessen Willen – bis die Polizei eintrifft. Denn dann kann er davon ausgehen, dass der Gast über seine Zahlungswilligkeit getäuscht und damit in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Hier greift das Jedermann-Festnahmerecht. In § 127, Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Dabei muss man selbstverständlich auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten.

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§ 9. Gerichtsstand
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Erfüllungsort und Gerichtsstand des Tiergarten Tautendorf e.V. ist Tautendorf 12 04703 Leisnig. Das zuständige Amtsgericht ist Döbeln.

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§ 10. Wartezeiten bei der Zubereitung der Speisen
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Die Zubereitung unserer ausgewogenen Speisen ist besonderen Gegebenheiten unterlegen. Da wir unsere skandinavischen Speisen immer frisch nach Ihrer Bestellung auf einem Grill im Außenbereich zubereiten, sind Wartezeiten von bis zu einer Stunde möglich. Bei extremen Wettersituationen kann diese Zeit noch weiter erhöhen. Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, über unser Kontaktformular, Telefon (034321-687466) oder die Sozialen Netzwerke Ihr gewünschtes Gericht vorzubestellen.

Bitte beachten Sie, dass bestellte Mahlzeiten auch in voller Höhe bezahlt werden müssen, wenn sie nicht bis zur Zubereitung abbestellt wurden.

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§ 11. Verhalten in unserem Tiergarten und dem gesamten Gelände
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Die Benutzung unseres Tiergartens in Tautendorf ist kostenlos. Jedoch haben sich alle Besucher an unsere Hausordnung in der aktuellsten Version zu halten. Diese kann im Gastraum bei unseren Mitarbeitern sowie online eingesehen werden. Grundsätzlich gilt: Eltern haften für ihre Kinder !!! Ausgenommen davon ist lediglich die Zeit, in der die Erziehungsberechtigten uns entgeltlich oder Projektbezogen ihre Kinder in Obhut gegeben haben. Dies gilt z. B. bei Ausritten mit den Pferden, Kutschfahrten oder Exkursionen. Anweisungen von unserem Team sind Folge zu leisten. Schäden die entstehen, müssen durch die jeweilige Person oder deren Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Im gesamten Bereich ist das Verhalten der Besucher so anzupassen, dass unsere Tiere nicht gestört werden. Das Füttern unserer Tiere ist immer untersagt!  Rauchen ist nur im Außenbereich an den gekenzeichneten Flächen erlaubt.

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§ 12. Zimmervermietung und Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch eines möblierten Zimmers /Hütte

 

Das Verhalten in den Mieträumen/Hütten sollte jederzeit angemessen, ruhig und ordentlich sein. Mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen muss immer sorgsam umgegangen werden. Schäden die durch den Mieter verursacht werden, müssen von dem Mieter ersetzt werden. Alle Räumlichkeiten sind ohne TV oder andere Unterhaltungselektronik !!!  Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot!  Bei Nichteinhaltung wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt und zusätzliche Reinigungskosten von mindestens 50€ je nach Aufwand sind vom Gast zu tragen!

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In den Ferienhaus im Garten ist durch die baulichen Gegebenheiten das obere Stockwerk für ältere oder gehbehinderte Menschen sowie Kleinkinder nicht geeignet. Wir bitten dies zu beachten und eine andere unserer Übernachtungsmöglichkeiten zu nutzen! Bei Missachtung dieses Hinweises übernehmen wir keine Haftung für gesundheitliche oder Materielle Schäden !!! 

In unserem Gebäude und den Außenanlagen gilt unsere Hausordnung. Gäste dürfen nur die Ihnen zugewiesenen Zimmer und Wege benutzen. Das betreten anderer Räume ist verboten.

Die Buchung der Zimmer muss immer schriftlich erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits zu Stande. Das Gleiche gilt für eine eventuelle Stornierung. Diese muss schriftlich erfolgen und von uns schriftlich bestätigt werden! Mündliche Absprachen gelten nicht. Anderenfalls wird der volle Mietpreis fällig.

Die Mietkosten sind im Voraus in Bar oder per Überweisung zu entrichten.

Zum Abschluß eines Mietvertrages werden von dem Mieter nur Daten erhoben, die zwingend zum Abschluß des Vertrages notwendig sind. Diese Daten werden nicht an 3. weitergegeben und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses vollständig gelöscht. Der Tiergarten Tautendorf e.V. speichert keinerlei Daten. Siehe Datenschutzrichtlinien.

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§ 13. Freiwillige Leistungen

 

Freiwillig, unentgeltlich angebotene Leistungen unserseits, wie verfügbares Internet, die Benutzung der Aussenanlagen, Streichelzoo u.s.w. sind keine zugesicherten Eigenschaften für den Aufenthalt bei uns.

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§ 14. Höhere Gewalt

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Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Tiergarten Tautendorf die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Bier & Tiergarten Tautendorf nicht.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen,Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen,Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen,

Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach

Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen

gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Bier & Tiergarten Tautendorf auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert.

Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich telefonisch,schriftlich, oder eine andere geeignete Weise anzeigen.

Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

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§ 15. Mitschnitt des Datenverkehr in unserem Netzwerk

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Das in unserem Hause und teilweise in der Außenanlage  angebotene W-Lan  stellen wir unseren Gästen und Besuchern kostenlos zur Verfügung. Doch aufgrund mehrfach illegaler Up-und Downloads aus unserem Netz, werden ab dem 01.04.2019 Netzwerkprotokolle aufgezeichnet. Dabei werden keine Personenbezogene Daten gespeichert. Lediglich Datum ,Zeit und Geräteadresse werden gespeichert. Dabei müssen sich unsere Gäste in unserem Netzwerk anmelden, und die Datenschutzbedingungen akzeptieren. DIeser Log-In ist jeweils für 8 Stunden gültig und erfordert nach dieser Zeit eine Neuanmeldung! Unser Netzwerk ist in der Lage, viele Seiten mit Illegalen, oder pornografischen Inhalten zu blockieren. Wird ein Verstoß erkannt, wird der Nutzer blockiert und die Verbindungsdaten werden aufgezeichnet. Eine Neuanmeldung des Gerätes im Netzwerk ist nicht mehr möglich. 

Diese Daten können in Einzelfällen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

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§ 16  Film & Fotoaufnahmen von unseren Gebäuden, Zimmern und Außenanlagen

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Film und Fotoaufnahmen unserer Gebäude, Zimmer und Außenanlagen ist generell ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verboten !  Zuwiederhandlungen werden polizeilich angezeigt und rechtliche Schritte eingeleitet.

Dies gilt ins besondere für Videos, welche z.B. auf You Tube oder anderen Plattformen hochgeladen werden.

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§ 17. Schlussbestimmungen

 

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Der Tiergarten Tautendorf e.V. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die übrigen Konditionen jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden durch Publikation auf der Website vom Tiergarten Tautendorf ( https://www.gasthof-tautendorf.com/impressum ) bekannt gegeben und gelten - wenn nicht der Kunde binnen eines Monats ab Aufstellung auf die Website von Tiergarten Tautendorf Widerspruch erhebt – als genehmigt.

Änderungen des Vertrages bedürfen bis auf die Veränderung der Messgrößen und genutzten Optionen der Schriftform.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommende Regelung zu

ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.

 

 

§ 18. Gerichtsstand

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Gerichtsstand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das Amtsgericht Döbeln.

Anwendbar ist das deutsche Recht.

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